Unterrichtsversäumnis

Kann ein Kind einmal nicht am Unterricht teilnehmen, ist es wichtig, die Schule rechtzeitig und auf korrektem Weg zu informieren. Der unkomplizierteste und bevorzugte Weg ist die Mitteilung über den Hausaufgabenpaten des Kindes. 

Alternativ ist auch eine direkte Benachrichtigung der Schule bis spätestens 9 Uhr möglich:

  • Telefonisch unter 06108/74598 (Anrufbeantworter kann vor Unterrichtsbeginn besprochen werden. Weitergabe der Information ab 8.30 Uhr an das Sekretariat). 

  • per Fax unter 06108/790406

  • per E-Mail an verwaltung@g-scholl-schule-muehlheim.de

Jedes Schulversäumnis bedarf zusätzlich einer schriftlichen Entschuldigung durch die Erziehungsberechtigten. Bei mehrtägiger Erkrankung des Schülers/der Schülerin muss spätestens am 3. Tag der Erkrankung die schriftliche Entschuldigung nachgereicht werden.